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Fremdüberwachung

Warum ist eine Fremdüberwachung notwenig?

Im Anhang ND regelt die DIN 1045-3, dass der Beton der ÜK2 und ÜK3 von einer dafür anerkannten und geprüften Überwachungsstelle geprüft werden muss.
Das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) hat die KMI für bauaufsichtliche Fremdüberwachung anerkannt. Dort finden sich unsere Zertifizierungen und Anerkennungen.

Wie oft erfolgt die Überwachung?

Die bauaufsichtlich anerkannte Überwachungsstelle ist dazu verpflichtet die Aufzeichnungen der Eigenüberwachung des Bauunternehmens zweimal im Jahr zu prüfen. Dabei muss sich die Baustelle mindestens einmal pro Jahr einer Prüfung unterziehen. Zudem sind weitere Überprüfungen in angemessenen Zeitabständen durchzuführen, sofern die Baustelle über einen längeren Zeitraum besteht. Wie häufig diese Überprüfungen stattfinden, liegt im Ermessen der Überwachungsstelle und ist von den Ergebnissen der Eigen- und Fremdüberwachung abhängig.

Wie läuft die Fremdüberwachung ab?

In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne über den detaillierten Prozess der Antragstellung, sowie die benötigten Dokumente, die während der Fremdüberwachung gebraucht werden.
Die KMI ist in ganz Deutschland tätig und bietet Ihnen umfangreiche Leistungen an. Durch das große Fachwissen unserer Ingenieure, können wir Ihnen umfangreiche Unterstützung zu allen aktuell geltenden technischen und rechtlichen Regeln zusichern.